Mo–Fr · 0831 / 960 766-70 · Verbraucherschutz im Süden Deutschlands

info@kanzlei-seehofer.de · Bahnhofstraße 51, 87435 Kempten

Fachanwaltskanzlei Verbraucherschutz im Süden Deutschlands · für ganz Deutschland

Ihre Versicherung zahlt nicht.
Damit ist es nicht vorbei.

Wenn Ihre Versicherung ablehnt, ist das kein Urteil. Es ist die Meinung des Versicherers, der Ihr Geld behalten möchte. Wir sehen uns an, ob sie rechtlich hält.

Wir vertreten Verbraucher gegen Versicherer. Nie andersherum.

Rechtsanwalt Stefan Seehofer, Fachanwaltskanzlei Seehofer in Kempten
Beratung
kostenfrei
& unverbindlich

Stefan Seehofer
Rechtsanwalt · Inhaber FachanwaltskanzleiWas dahinterstecktDen Fachanwaltstitel erhält man erst nach 100+ gewonnenen Verfahren vor Gericht.Die Kanzlei besteht seit über 30 Jahren.In verschiedenen Rechtsgebieten wurden nachweisbar tausende Fälle gewonnen.Die Fachanwaltskanzlei Seehofer ist eine Verbraucherschutzkanzlei.


Zwei Wege, beide kostenlos

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Sie müssen sich zu nichts entscheiden. Beide Wege kosten Sie nichts und verpflichten Sie zu nichts.

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Eine Ablehnung, ein Verweis auf einen anderen Beruf, ein Fragebogen oder ein Vergleichsangebot. Laden Sie es hoch. Wir lesen es und sagen Ihnen, ob es angreifbar ist.

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Ich will erst einmal reden

Sie sind unsicher, ob Ihr Fall überhaupt etwas taugt. Oder Sie wollen wissen, wie das alles abläuft, bevor Sie irgendetwas verschicken. Rufen Sie einfach an.

0831 / 960 766-70

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Mo bis Fr, 9 bis 13 Uhr. Kein Verkaufsgespräch, keine Nachfassanrufe.

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Laden Sie Ihr Schreiben hoch – wir sagen Ihnen, ob es angreifbar ist. Ein Upload ist keine Beauftragung. Wir prüfen kostenfrei & unverbindlich.

Wir vertreten Sie, nicht die Versicherung

Erstprüfung kostenlos und unverbindlich

Rechtsschutz übernimmt in der Regel die Kosten

Deutschlandweit tätig

Zahlen, die kaum jemand kennt

Sie sind nicht der Einzelfall.

Diese drei Zahlen stammen aus Branchenstatistiken, nicht aus unserer Werbung.

Jeder 5.

Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente wird abgelehnt. Sie sind damit nicht allein.

Rund 20 Prozent. GDV 2023, Franke & Bornberg 2023

Bis zur Hälfte

der Ablehnungen kommt zustande, weil Betroffene irgendwann nicht mehr antworten. Nicht, weil sie gesund wären.

25 bis 51 Prozent, je nach Erhebung. GDV 2023, Morgen & Morgen 2026, Franke & Bornberg 2023

Fast nie

wird jemand einfach auf einen anderen Beruf verwiesen. Wovor die meisten Angst haben, passiert am seltensten.

Unter 1 Prozent der Ablehnungen. GDV 2019, Morgen & Morgen 2026

Allgemeine Marktdaten. Sie sagen nichts über den Ausgang Ihres Falls.

Worum es geht

Wenn Ihre Versicherung ablehnt, ist das kein Urteil. Es ist die Meinung des Versicherers.

Wenn Ihre BU-Rente abgelehnt wird, steht Aussage gegen Aussage: Ihr Arzt und Ihr Alltag auf der einen Seite, das Gutachten und die Juristen des Versicherers auf der anderen. Der Versicherer hat ein wirtschaftliches Interesse daran, nicht zu zahlen. Genau deshalb lohnt sich in vielen Fällen der Blick eines Anwalts, der Ihre Seite vertritt.

Passt Ihr Fall?

Wir sind die richtige Kanzlei für Sie, wenn…

Je früher wir Ihren Fall sehen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Erkennen Sie sich in einem der Punkte wieder, lohnt sich das kostenlose Erstgespräch.

… Sie eine private oder betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung haben

… Ihr Antrag auf BU-Leistung abgelehnt wurde

… Ihre Leistung gekürzt oder befristet wurde

… der Versicherer die Prüfung immer weiter verzögert

… Sie bereits im Verfahren stecken und Unterstützung brauchen

Versicherungen arbeiten oft gegen Verbraucher.
Auch gegen Sie?


Die häufigsten Situationen

Das ist nicht Ihr Pech. Das hat System.

Suchen Sie Ihre Situation. Wenn Sie sich wiedererkennen, lohnt der Blick auf Ihr Schreiben.

01

„Der Versicherer sagt, ich könnte ja einen anderen Beruf ausüben.“

Der Versicherer nennt einen Beruf, den Sie angeblich noch ausüben könnten. Gerichte prüfen das streng.

Was dazu wichtig ist
  • Eine pauschale Verweisung auf „irgendeine Tätigkeit“ reicht in der Regel nicht aus
  • Der andere Beruf muss Ihrer Ausbildung und Lebensstellung entsprechen
  • Ob die Verweisung in Ihrem Fall hält, prüfen wir kostenlos im Einzelfall
02

„Man wirft mir vor, ich hätte eine Vorerkrankung verschwiegen.“

Der Vorwurf, Sie hätten beim Abschluss etwas verschwiegen. Häufig erhoben, häufig angreifbar.

Was dazu wichtig ist
  • Nicht jede Lücke ist eine „arglistige Täuschung“ – das muss der Versicherer konkret beweisen
  • Auch unbewusste oder fahrlässige Fehler führen nicht automatisch zum Leistungsverlust
  • Ob die verschwiegene Information für den Vertrag überhaupt entscheidend war, prüfen wir im Einzelfall
03

„Ein Gutachten sagt, ich sei zu weniger als 50 % berufsunfähig.“

Das Gutachten des Versicherers kommt zu einem anderen Ergebnis als Ihre Ärzte.

Was dazu wichtig ist
  • Entscheidend ist, wie stark Ihre Erkrankung sich auf Ihren konkreten Beruf auswirkt
  • Der Versicherer muss ausreichend und sorgfältig prüfen – tut er das nicht, kann die Ablehnung angreifbar sein
  • Ein Gegengutachten führt in der Praxis häufig zu einer anderen Bewertung
04

„Meine Zahlung wurde wegen einer psychischen Erkrankung abgelehnt.“

Bei Depression oder Burn-out stellen sich Versicherer besonders quer. Immer neue Nachweise, Gutachten als „unzureichend“ abgetan.

Was dazu wichtig ist
  • Psychische Erkrankungen sind ein anerkannter Grund für Berufsunfähigkeit
  • „Unzureichende“ Gutachten sind häufig eine Verzögerungstaktik, kein echtes Ausschlusskriterium
  • Ob Ihre Nachweise ausreichen – und was noch fehlt – prüfen wir im Einzelfall
05

„Die Versicherung bietet mir einen Vergleich an. Soll ich annehmen?“

Ein Angebot klingt nach schneller Lösung. Mit der Unterschrift geben Sie meist alle weiteren Ansprüche auf.

Was dazu wichtig ist
  • Abfindungsangebote sind häufig niedriger als der tatsächliche Anspruch
  • Mit der Unterschrift geben Sie in der Regel alle weiteren Ansprüche auf
  • Ob das Angebot fair ist oder sich Widerstand lohnt, prüfen wir kostenlos
06

„Ich warte seit Monaten auf eine Entscheidung.“

Hinhalten ist eine Taktik: immer neue Nachforderungen, keine Entscheidung.

Was dazu wichtig ist
  • Nach einer vollständigen Einreichung dürfen Versicherer sich in der Regel nicht beliebig Zeit lassen
  • Ständig neue Nachforderungen sind häufig ein Vorwand, keine echte Notwendigkeit
  • Als Kanzlei machen wir den nötigen Druck und setzen Fristen
  • Schildern Sie uns Ihre Situation – wir bringen Bewegung hinein.

Ihre Situation ist nicht dabei? Schicken Sie uns das Schreiben trotzdem.

Schreiben kostenfrei prüfen lassen
  • Kostenfreie Prüfung
  • Die Prüfung ist keine Beauftragung
  • Prüfung durch einen Rechtsanwalt für Verbraucherschutz

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So läuft unsere Prüfung – starten Sie mit Ihrem Schreiben.

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So arbeiten wir

So läuft die Prüfung Ihres Falls ab.

1

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie schildern uns kurz Ihre Situation – telefonisch oder über das Formular. Wir sagen Ihnen offen, ob sich ein genauerer Blick lohnt.

2

Prüfung der Unterlagen

Wenn es passt, sehen wir uns unverbindlich die Unterlagen an, die Ihnen vorliegen – was darüber hinaus gebraucht wird, fragen wir nach. So erkennen wir, wo die Ablehnung angreifbar sein kann.

3

Klares Vorgehen

Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und der Kosten. Erst dann entscheiden Sie, ob wir für Sie gegen den Versicherer vorgehen.

Warum sich viele Ablehnungen anfechten lassen.

Eine abgelehnte BU-Rente bedeutet nicht, dass kein Anspruch besteht. Viele Ablehnungen stützen sich auf strittige Punkte – eine fragwürdige Verweisung auf einen anderen Beruf, eine überzogene Auslegung der Gesundheitsfragen oder ein einseitiges Gutachten.

Nach Auswertungen von Verbraucherschützern wird ein erheblicher Teil der BU-Leistungsanträge zunächst abgelehnt oder nur eingeschränkt bewilligt. Fachleute halten einen relevanten Teil dieser Ablehnungen für rechtlich angreifbar. Mit anwaltlicher Unterstützung endet ein großer Teil der Auseinandersetzungen in der Praxis zugunsten der Versicherten – außergerichtlich oder vor Gericht.

Ob Ihre Ablehnung angreifbar ist, lässt sich nur am konkreten Fall beurteilen. Genau dafür ist die Ersteinschätzung da.

Stefan Seehofer in der Fachanwaltskanzlei Seehofer in Kempten im Allgäu

Die Kanzlei

Seit über 30 Jahren gegen Versicherer.

Stefan Seehofer hat die Kanzlei 1993 gegründet. Seitdem macht sie eine Sache: Sie holt für Verbraucher das heraus, was Versicherer nicht freiwillig herausgeben.

  • Über 30 Jahre Erfahrung mit Versicherern, die nicht zahlen wollen
  • Verbraucherschutz im Süden Deutschlands, Mandanten in ganz Deutschland
  • Wir verkaufen keine Finanzprodukte und keine Versicherungen. Wir helfen Verbrauchern auf Augenhöhe.
  • Sie sprechen mit einem Rechtsanwalt für Verbraucherschutz, nicht mit einem Callcenter

Wir sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen. Auch dann, wenn die Antwort lautet, dass sich der Aufwand nicht lohnt.

Stefan Seehofer, Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber

Was Mandanten sagen

Bewertungen der Kanzlei

★★★★★

„Die Kanzlei Seehofer hat mich durch Ihre professionelle Beratung und Ihre kontinuierliche Kommunikation beeindruckt. Ich fühlte mich stets gut aufgehoben und informiert über den Fortschritt meiner Angelegenheit.“

Google-Bewertung

★★★★★

„Ehrliche, seriöse Rechtsberatung sowie absolut kompetenter Rechtsbeistand zeichnen diese Kanzlei aus. Man ist in dieser Kanzlei nicht nur Mandant, sondern fühlt sich von Beginn an als Mensch mit seinem Problem verstanden.“

Google-Bewertung

Echte, gekürzt wiedergegebene Bewertungen zu Mandaten der Kanzlei. Sie beziehen sich auf einzelne Mandate und lassen keinen Schluss auf den Ausgang Ihres Falls zu.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen.

Muss ich die Anwaltskosten selbst tragen?

In vielen Fällen nicht. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese den BU-Leistungsstreit häufig. Wir prüfen Ihre Police, bevor Kosten entstehen. Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei für Verbraucherschutz: Wir klären über die Kostenpunkte auf, Sie entscheiden. Die Erstberatung ist bei uns immer kostenfrei und unverbindlich.
Kontakt aufnehmen

Lohnt sich das überhaupt noch, wenn schon abgelehnt wurde?

Gerade dann. Die Ablehnung ist die Position des Versicherers – nicht das letzte Wort. Erst die Prüfung zeigt, ob sie hält.

Wie schnell muss ich reagieren?

Zögern Sie nicht zu lange. Fristen und die richtige Reihenfolge der Schritte können im Einzelfall entscheidend sein. Eine kurze Ersteinschätzung kostet Sie nichts.

Was, wenn ich unsicher bin, ob mein Fall passt?

Dann schildern Sie ihn uns einfach kurz. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein genauerer Blick lohnt – auch wenn die Antwort „eher nicht“ lautet.

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Aus der Praxis

Typische Fälle

So laufen Verfahren typischerweise ab – beispielhaft und anonymisiert dargestellt, ohne Rückschluss auf einzelne Mandate.

Fall 1 · Anzeigepflichtverletzung

Ausgangslage: Der Versicherer lehnt ab und tritt rückwirkend vom Vertrag zurück – mit dem Vorwurf, im Antrag sei eine Vorerkrankung verschwiegen worden.

Vorgehen: Wir prüfen, wie die Gesundheitsfragen damals gestellt waren, was der Versicherer konkret belegen kann und ob er die Fristen für einen Rücktritt gewahrt hat.

Ergebnis: Vorwürfe dieser Art sind typischerweise angreifbar: unklar gestellte Fragen und fehlende Nachweise gehen nicht automatisch zu Ihren Lasten. Wie es um Ihren Fall steht, schätzen wir unverbindlich ein.

Fall 2 · Verweisung

Ausgangslage: Die Leistung wird verweigert, weil der Versicherte angeblich einen anderen Beruf ausüben könnte – einen, den er nie gelernt und nie ausgeübt hat.

Vorgehen: Wir gleichen die benannte Tätigkeit mit Ausbildung, bisherigem Einkommen und Lebensstellung ab und dokumentieren, was der eigentliche Beruf tatsächlich verlangt.

Ergebnis: Hält die Verweisung diesem Abgleich nicht stand, ist die Ablehnung typischerweise angreifbar. Ob das in Ihrem Fall so ist, klären wir im Einzelfall.

Fall 3 · Verschleppung

Ausgangslage: Die Unterlagen sind vollständig eingereicht, trotzdem fällt seit Monaten keine Entscheidung – stattdessen kommen immer neue Nachforderungen.

Vorgehen: Wir dokumentieren, dass vollständig eingereicht wurde, setzen eine Frist und stellen den Verzug fest.

Ergebnis: Nach anwaltlicher Fristsetzung kommt erfahrungsgemäß Bewegung in die Prüfung. Eine Zusage ist das nicht – jeder Verlauf ist anders.

Beispielhafte, anonymisierte Fallverläufe – keine Rechtsberatung und keine Gewähr. Jeder Fall liegt anders; frühere Verläufe sind keine Zusage für Ihren.

Kostenlos und unverbindlich

Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.

Sie haben jahrelang Beiträge gezahlt, damit Sie im Ernstfall abgesichert sind. Jetzt ist der Ernstfall da – und der Versicherer stellt sich quer. Lassen Sie Ihre Ablehnung von jemandem prüfen, der auf Ihrer Seite steht.

Oder rufen Sie direkt an: 0831 / 960 766-70